
VERKEHRSUNFALL
Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Unfallgegnern durch oder wenden diese ab.
Ihre Anwälte für Verkehrsrecht
In Herne
Sind Sie auf der Suche nach rechtlicher Beratung zu Vergehen oder Verbrechen im Straßenverkehr? Ob Ordnungswidrigkeiten, Unfallabwicklung oder Straftaten – wir setzen uns gezielt für Ihre Rechte ein!
UNFALL, KNÖLLCHEN,FÜHRERSCHEINENTZUG
– wir regeln das für Sie.
Bei einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit. Und wenn Ihnen wegen z. B. Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht ein Strafverfahren bevorsteht, vertreten wir Sie kompetent. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf.
Wir kümmern uns schnell und engagiert um Ihren Fall.
Bei der Verwicklung in einen Verkehrsunfall setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Unfallgegnern durch oder wenden diese ab.
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid juristisch vorgehen möchten oder Ihnen ein ordnungswidriges Handeln vorgeworfen wird, beraten und vertreten wir Sie.
Wir beraten und vertreten Sie in verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten rund um Vertragsabwicklungen, Finanzierungsmodelle und Leasing.
Wenn es sich in Ihrem Fall um ein strafrechtlich relevantes Vergehen oder Verbrechen handelt, stehen wir Ihnen als Berater und Verteidiger zur Seite.
Sie hatten einen Unfall und sind verletzt worden? Sie haben Probleme alle Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder der Versicherung durchzusetzen?
Wir helfen weiter.
Sie sind in eine Polizeikontrolle geraten und sind dem Vorwurf des Führens unter Einfluss berauschender Mittel ausgesetzt? Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Wir helfen weiter.
Wir begleiten schon seit 2007 Mandanten im Verkehrsrecht. Durch unsere Erfahrung können wir uns gezielt auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche fokussieren.
Neben der schnellen Abwicklung von Routinefällen zu Bußgeldern und Sachschäden stehen wir Ihnen auch bei heiklen strafrechtlichen Fällen als Experten zur Seite.
Wenn Sie keine Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen. Wir kümmern uns dabei um die direkte Abwicklung mit der Versicherung.
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!